Die Dienemann-Stiftung ist statutarisch verpflichtet, junge (unter 40) begabte Künstlerinnen und Künstler auf dem Gebiet Musik und Literatur – in der höheren Ausbildung und mittels Wettbewerben – zu fördern. Bewerber/innen aus dem Bereich Musik müssen über einen Diplomabschluss verfügen.
Literaturschaffende können auf Grund vorliegender Manuskripte, zurzeit einzig über den Wettbewerb „Das zweite Buch" gefördert werden.
Die Unterstützung und Auszahlungen im musikalischen Bereich sind seit einiger Zeit fokussiert auf die Gewinner/innen eines gesamtschweizerischen, von der Dienemann-Stiftung ausgeschriebenen Musikwettbewerbs.
Der Stiftungsrat kann keine Subventionen oder Defizitbeiträge an Druck- und Infrastrukturkosten, Mieten/Ankäufe, Lohnausfall, Lebenshaltung, Lehrgänge, Konzerte/Tourneen, Theater-, Tanz- oder Musicalprojekte, Buch-, Film-, Radio- und Tonträger-Produktionen, PR, Instrumentenanschaffungen, Festivals, Lesungen, Performances, Ausbildungs- und Vermittlungsangebote leisten.