Zweck / Mission
Ziel des Vereins ist die Förderung der aktiven Solidarität mit dominierten Bevölkerungsgruppen, vor allem in Entwicklungs- und Schwellenländern. Sie setzt sich für eine faire Globalisierung und nachhaltige Entwicklung ein. Es verlangt, dass Menschenrechte stets Vorrang vor wirtschaftlichen Rechten oder Interessen haben. Der Verein möchte die Lebensbedingungen benachteiligter Bevölkerungsgruppen in Entwicklungs- und Schwellenländern verbessern. Die Tätigkeit des Vereins erfolgt im Einklang und im Geiste der Berner Erklärung von 1968 und unter Sicherstellung einer Entwicklung, die sich an den spezifischen Stärken und der Kultur der betroffenen Bevölkerungsgruppen orientiert. Sie verpflichtet sich, im Einvernehmen und in Zusammenarbeit mit den Betroffenen die sozialen, wirtschaftlichen und politischen Interessen von Personen oder Personengruppen im Ausland zu vertreten, die durch Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschutznormen sowie aufgrund von Verletzungen geschädigt werden Straftaten wie Korruption, Vorteilsgewährung oder Vorteilsannahme, Geldwäsche seitens schweizerischer Unternehmen oder anderer Akteure sowie Straftaten nach den Titeln 12bis bis 12quater des Schweizerischen Strafgesetzbuches (wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit). und Kriegsverbrechen). Zu diesem Zweck ist der Verein befugt, Verhandlungen zu führen und gerichtliche oder behördliche Schritte einzuleiten sowie im eigenen Namen Strafanzeige zu erstatten und Partei in einem Strafverfahren zur Durchsetzung der Rechte der Personen bzw. Personen zu werden betroffenen Personenkreisen, insbesondere durch das Verbot der Zuwiderhandlung, die Unterlassung der Zuwiderhandlung, die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Zuwiderhandlung und den Ersatz des Schadens. Dabei handelt es sich nicht um eigenes Vermögen. In diesem Sinne beabsichtigt der Verein vor allem: Informationen zu Entwicklungsthemen zu verbreiten; öffentliche Stellungnahmen an Anlässen abgeben, die die Schweiz und Entwicklungs- oder Schwellenländer betreffen; Fordern Sie Menschen und Institutionen auf, sie einzuladen, über die Beziehungen zwischen der Schweiz und Entwicklungs- oder Schwellenländern zu entscheiden. Unterstützung oder Gründung von Arbeits- oder Aktionsgruppen, die sich mit Entwicklungspolitik befassen; sich aktiv an der Koordination der im Entwicklungsbereich tätigen nationalen Organisationen zu beteiligen und gegebenenfalls mit Bewegungen zusammenzuarbeiten, deren Wirken auf die Weiterentwicklung der Schweiz abzielt; ermutigt seine Gruppen und Mitglieder, ihren Wunsch nach Solidarität und Veränderung durch konkretes Engagement und finanzielles Engagement glaubhaft zu machen; vertritt vor Gericht die Interessen von Personen oder Personengruppen im Ausland, die durch Verstöße gegen Menschenrechte oder Umweltschutznormen sowie durch Straftaten wie Korruption, Vorteilsgewährung oder -annahme, Geldwäsche geschädigt werden oder geschädigt werden könnten seitens Schweizer Unternehmen oder anderer Wirtschaftsakteure; oder ein entsprechendes Strafverfahren einleiten. Der Verein verwaltet selbst keine Entwicklungsprojekte in Entwicklungs- oder Schwellenländern. Der Verein ist in den drei wichtigsten Sprachregionen der Schweiz tätig. Im Rahmen seiner Tätigkeit berücksichtigt der Verein optimal die Besonderheiten und Bedürfnisse jeder Region und insbesondere die kulturellen Unterschiede.

