Stiftung - Was ist eine Stiftung genau?

Unter dem Begriff „Stiftung“ wird heute vieles verstanden. Es herrscht kein Konsens darüber, wofür der Begriff genau steht. Entsprechend ist es sinnvoll, gewisse Spezifizierungen vorzunehmen. Denn es gibt verschiedene Arten von Stiftungen, die man auseinanderhalten sollte.
Inhaltsverzeichnis
- Dachstiftung
- Familienstiftung
- Förderstiftung
- Gemeinnützige Stiftung
- Kirchliche Stiftung
- Klassische Stiftung
- Öffentlich-rechtliche Stiftung
- Operative Stiftung
- Personalvorsorgestiftung
- Privatrechtliche Stiftungen
- Sammelstiftung
- Schenkungsstiftung
- Spendenstiftung
- Trägerschaftsstiftung
- Unselbständige Stiftung
- Verbrauchsstiftung
- Abgrenzungen
1. Dachstiftung
Eine Dachstiftung legt die Vermögen von unselbstständigen Stiftungen sowie Legaten, kleineren Vermögen etc. zusammen und kann somit eine gute Alternative zur eigenen Stiftungsgründung sein. Denn durch das Zusammenlegen entstehen sowohl im Bereich der Vermögensanlage als auch bei der Projektförderung Synergien.
2. Familienstiftung
Die Familienstiftung beschränkt ihren primären Förderkreis auf eine Familie bzw. deren Mitglieder. Entgegen älterer Rechtspraxis ist die Familienstiftung heute zwingend im Handelsregister einzutragen; sie untersteht jedoch weiterhin keiner staatlichen Stiftungsaufsicht und ist steuerlich grundsätzlich nicht befreit. Sie gewährt Unterstützung für Familienmitglieder ausschließlich in spezifischen Bedarfssituationen wie finanziellen Notlagen, Krankheit oder Ausbildung, während Zahlungen für den normalen Unterhalt rechtlich nicht zulässig sind. In der Praxis weisen Familienstiftungen zudem häufig einen untergeordneten Nebenzweck gemeinnütziger Natur auf, welcher dann zur Anwendung kommt, wenn der primäre Zweck verwirkt – beispielsweise falls die begünstigte Familie ausstirbt.
3. Förderstiftung
Eine Förderstiftung ist eine gemeinnützige Stiftung, welche mit dem Stiftungsvermögen oder den daraus entstehenden Einnahmen Förderaktivitäten verfolgt. Im Zentrum steht nicht nur die Gewährung von finanziellen Mitteln, sondern ebenfalls strategische, begleitende und auswertende Aspekte gehören zur Stiftungstätigkeit. Entsprechend kann eine Förderstiftung zugleich als operative Stiftung tätig sein.
4. Gemeinnützige Stiftung
Im Volksmund meint man oft die gemeinnützige Stiftung, wenn man das Wort „Stiftung“ benutzt. Sie erfüllt den Stifterwillen, indem das zweckgebundene Vermögen verwendet wird. Sie ist normalerweise im Handelsregister eingetragen und von der Steuerpflicht befreit. Sie kann zusätzliche Mittel durch Fundraising, den Erhalt von Legaten, Zustiftungen oder Nachstiftungen erhalten.
5. Kirchliche Stiftung
Die kirchliche Stiftung steht unter der sogenannten kirchlichen Aufsicht und nicht unter der öffentlichen. Sie ist in der Regel nicht im Handelsregister eingetragen, womit sie sich von der gemeinnützigen Stiftung unterscheidet. Unter verschiedenen Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Steuerpflicht möglich.
6. Klassische Stiftung
Weitere Bezeichnungsweise für die gemeinnützige Stiftung – Im Volksmund wird dieser Begriff oft benutzt und gilt somit als Synonym für die gemeinnützige Stiftung.
7. Öffentlich-rechtliche Stiftung
Stiftung, die dem öffentlichen Recht unterstellt ist. Sie kann selbstständig oder unselbstständig sein und wird per Gesetz gegründet. Sie verfolgt normalerweise einen öffentlichen Zweck.
8. Operative Stiftung
Kern der Tätigkeit einer operativen Stiftung ist nicht die Mittelvergabe an Drittparteien, sondern die Durchführung oder Betreuung eigener Initiativen und Projekte. Sie befindet sich grundsätzlich auf der Suche nach Mitteln und strebt deshalb Kooperationen mit Vergabestiftungen an.
9. Personalvorsorgestiftung
Die Personalvorsorgestiftung ist eine Stiftung für die berufliche Vorsorge (BVG). Weiter wird hier nicht darauf eingegangen.
10. Privatrechtliche Stiftungen
Alle Stiftungen, die nicht dem öffentlichen Recht unterstellt sind.
11. Sammelstiftung
Hat ebenfalls mit der beruflichen Vorsorge zu tun. Wenn ein Unternehmen keine eigene Vorsorgestiftung gründen will, kann es sich einer Sammelstiftung anschließen.
12. Schenkungsstiftung
Das Stiftungsvermögen besteht aus einer Schenkung, einem Legat oder einer Donation (Schenkung) des Stifters.
13. Spendenstiftung
Eine Spendenstiftung hat grundsätzlich wenig Vermögen zur Verfügung. Deshalb ist sie auf Fundraising bzw. Spenden von Drittpersonen angewiesen, um wirklich tätig werden und den Stiftungszweck umsetzen zu können.
14. Trägerschaftsstiftung
Bei einer Trägerschaftsstiftung tritt die Stiftung als Trägerin eines Betriebes oder einer Einrichtung auf und führt diese operativ.
15. Unselbständige Stiftung
Unter einer unselbstständigen Stiftung sind oft Zustiftungen oder andere Ansammlungen von Geld zu verstehen, welche keiner anderen Stiftung zugeordnet sind. Entsprechend besteht auch keine Rechtspersönlichkeit. Oft handelt es sich um Beträge, die zu gering sind, um eine eigene Stiftung zu gründen.
16. Verbrauchsstiftung
Die Verbrauchsstiftung (im englischen Sprachraum auch als „Sunset Foundation“ bezeichnet) hat in ihren Statuten fest definiert, wie viel jedes Jahr von den eigenen Mitteln vergeben werden kann. Im Gegensatz zur klassischen, kapitalerhaltenden Stiftung ist es hier die ausdrückliche Absicht des Stifters, sämtliche Mittel inklusive des Stiftungskapitals über die Jahre hinweg vollständig aufzubrauchen und die Stiftung nach Erreichen dieses Ziels zu liquidieren.
17. Abgrenzungen
Da wir auf fundraiso auch andere Kategorien führen, gehen wir hier kurz auf diese ein:
- Sponsoren: Sind in der Regel Firmen, welche für eine Gegenleistung (in der Regel werbender Natur) Geld oder Sachgüter für ein Projekt zur Verfügung stellen.
- Öffentliche Fonds: Sind in der Regel Ansammlungen (Äufnungen) von Kapital für einen bestimmten Zweck, welche unter der Schirmherrschaft der öffentlichen Hand vergeben werden. Fonds können bei Gemeinde, Bürgergemeinde, Bezirk, Kanton oder Bund angesiedelt sein.
- Fördervereine: Sind Vereine, welche mit dem Vereinsvermögen fördernde Aktivitäten ermöglichen und/oder Zuwendungen tätigen.
- Operative Vereine: Verfügen nicht über eigenes Kapital und finanzieren sich allein aus Spenden.