Zweck / Mission
Die Stiftung leistet finanzielle Hilfe an Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Basel-Stadt, die sich in bedrängter Lage befinden. Soweit eigene Mittel nicht ausreichen und Leistungen aufgrund gesetzlicher Ansprüche nicht geltend gemacht werden können oder nicht genügen, richtet sie zur Förderung und zur Verbesserung der persönlichen und materiellen Verhältnisse Zuwendungen aus (wie für: zusätzliche Leistungen an Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger; berufliche Ausbildung und Weiterbildung; Ferien; Kuraufenthalte; künstlerische, kulturelle und wissenschaftliche Bedürfnisse; Sanierung und Konsolidierung bei zerrütteten Verhältnissen im Zusammenhang mit anderen Massnahmen). Beiträge können in beschränkter Weise auch an Institutionen, die im Sinne des Stiftungszwecks tätig sind, gewährt werden.
Die Louise Aubry-Kappeler-Stiftung unterstützt auch Organisationen in Basel-Stadt mit Förderbeiträgen für Organisationsentwicklung. Die Stiftung gewährt einmalige Beiträge zwischen CHF 5’000 und CHF 30'000 zur Umsetzung der Organisationsentwicklung. Diese ist zeitlich begrenzt und muss innerhalb von 18 Monaten umgesetzt und abgeschlossen werden.
Für die OE-Beiträge steht jährlich ein begrenztes Fördervolumen zur Verfügung. Wir bitten deshalb um eine realistische und angemessene Höhe des beantragten Beitrags, um eine breite Förderung von Organisationsentwicklung zu ermöglichen.

