Zweck / Mission
1) Die Förderung der sozialen Eingliederung zum Wohle der Menschen (2) Zur Linderung von Armut und/oder finanzieller Not unter:d) Menschen im Vereinigten Königreich, insbesondere, aber nicht ausschließlich, durch die Bereitstellung von Zuschüssen für finanzielle Unterstützung oder andere Unterstützung.0001
Maßgebliches Dokument
Verfassung angenommen am 1. März 2011 in der Fassung vom 20. Februar 2016 in der Fassung vom 1. Dezember 2016 in der Fassung vom 7. März 2018
Wohltätige Zwecke
1) DIE FÖRDERUNG DER SOZIALEN INTEGRATION ZUM ÖFFENTLICHEN NUTZEN VON MENSCHEN IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH, DIE AUFGRUND EINER SPRACH- ODER KULTURBARRIERE SOZIAL AUSGESCHLOSSEN SIND, INSBESONDERE, ABER NICHT AUSSCHLIESSLICH, NEPALESISCHER URSPRUNG UND GURKHA-Veteranen, UM DIE BEDÜRFNISSE SOLCHER MENSCHEN ZU LINDERN UND IHNEN BEI DER INTEGRATION IN DIE GESELLSCHAFT UNTERSTÜTZEN, A) DURCH DIE BEREITSTELLUNG VON BILDUNG UND SCHULUNG IN DER ENGLISCHEN SPRACHE UND ANDEREN FÄCHERN; B) DIE BEREITSTELLUNG VON BERATUNG UND INFORMATIONEN; UND C) DIE BEREITSTELLUNG VON SOZIALEN UND FREIZEITEINRICHTUNGEN UND VERANSTALTUNGEN ZWISCHEN MENSCHEN UNTERSCHIEDLICHEN ALTERS UND HINTERGRUNDES UND/ODER UNTER EINBEZIEHUNG DER LOKALEN GEMEINSCHAFT. (2) Linderung von Armut und/oder finanzieller Not bei:A) den Menschen im Vereinigten Königreich, insbesondere, aber nicht ausschließlich, durch die Bereitstellung von Zuschüssen für finanzielle Unterstützung oder andere Unterstützung.B) den Menschen in Nepal(3) der Förderung der Bildung für DER ÖFFENTLICHE NUTZEN IN GROSSBRITANNIEN UND NEPAL

