Zweck / Mission
Ziel der Wohltätigkeitsorganisation ist es, die Ergebnisse der Grundschulbildung in Indien zu verbessern. Historisch gesehen arbeitete es in Gemeinden in Gujarat und konzentrierte sich auf Schulverbesserungsprogramme. Aufbauend auf dieser wertvollen Erfahrung vor Ort konzentriert sich die Wohltätigkeitsorganisation nun auf die Stärkung der Bildungssysteme auf politischer Ebene durch die Zusammenarbeit mit den Bildungsabteilungen der Landesregierungen in Indien.
Maßgebliches Dokument
Gründungsurkunde und Satzung vom 17. November 2006, geändert durch Bescheinigung über die Namensänderung vom 2. Juli 2007 und durch Sonderbeschluss vom 18. September 2007. Geändert durch Sonderbeschluss vom 9. September 2017, geändert am 11. April 20 19
Wohltätige Zwecke
- DIE ZIELE DER CHARITY (DIE ZIELE) SIND: 3.1 DIE FÖRDERUNG DER BILDUNG VON KINDERN UND JUGENDLICHEN IN INDIEN. 3.2 DIE LINDERUNG DER ARMUT UND DIE ERHALTUNG UND DER SCHUTZ DER GESUNDHEIT DER IN INDIEN LEBENDEN PERSONEN. 3.3 DIE FÖRDERUNG ZUM NUTZEN VON DIE ÖFFENTLICHE STÄDTISCHE UND LÄNDLICHE REGENERIERUNG IN GEBIETEN SOZIALER UND WIRTSCHAFTLICHER BELEGUNG (INSBESONDERE IN INDIEN) DURCH ALLE ODER EINER DER FOLGENDEN MITTEL3.3.1 DIE LINDERUNG FINANZIELLER HARDS3.3.2 DIE SCHAFFUNG VON AUSBILDUNGS- UND BESCHÄFTIGUNGSMÖGLICHKEITEN DURCH DIE BEREITSTELLUNG VON ARBEITSPLATZ, GEBÄUDE UND/ODER GRUNDSTÜCKE ZUR NUTZUNG ZU GÜNSTIGEN BEDINGUNGEN 3.3.3 Die Bereitstellung von Wohnraum für Personen, die sich in Bedürftigkeit befinden, und die Verbesserung des Wohnraums im öffentlichen Sektor oder in gemeinnützigem Eigentum, sofern diese Befugnisse nicht dazu führen, dass lokale Regierungsbehörden entlastet werden ANDERE ORGANE, DIE EINE GESETZLICHE VERPFLICHTUNG ZUR BEREITSTELLUNG ODER VERBESSERUNG VON WOHNRAUM HABEN 3.3.4 DIE ERHALTUNG, VERBESSERUNG ODER BEREITSTELLUNG ÖFFENTLICHER ANNEHMLICHKEITEN 3.3.5 DIE BEREITSTELLUNG VON FREIZEITAKTIVITÄTEN FÜR DIE ÖFFENTLICHKEIT IM GANZEN ÖFFENTLICHKEIT ODER FÜR PERSONEN, DIE AUFGRUND IHRER JUGEND, DES ALTERS, EINER GESCHÄDIGKEIT ODER BEHINDERUNG FINANZIELLE HARTEN ODER SOZIALE UND WIRTSCHAFTLICHE UMSTÄNDE SIND SOLCHE EINRICHTUNGEN ERFORDERLICH.3.3.6 DIE BEREITSTELLUNG VON GESUNDHEITS- UND KINDERBETREUUNGSEINRICHTUNGEN. 3.3.7 ANDERE MITTEL, DIE VON ZEIT ZU ZEIT FESTGELEGT WERDEN KÖNNEN, UNTERLIEGEN IN ALLEN VORGESEHENEN FÄLLEN DER VORHERIGEN SCHRIFTLICHEN ZUSTIMMUNG DER WOHLTÄTIGKEITSKOMMISSION DASS SOLCHE IN DIESER ABSCHNITT 3..3 ENTHALTENEN OBJEKTE NACH DER MEINUNG DER WOHLFÜHRUNGSGESELLSCHAFT ZUSAMMENHANG ODER ZUSATZ MIT DER FÖRDERUNG VON BILDUNGSPROGRAMMEN ZUM NUTZEN VON KINDERN UND JUGENDLICHEN IN INDIEN SIND.
Bereich des Nutzens
INDIEN.

