Zweck / Mission
Save the Children arbeitet in rund 120 Ländern, um das Leben von Kindern sofort und dauerhaft zu verändern. Wir programmieren in allen Kontexten, um sicherzustellen, dass alle Kinder überleben, lernen und geschützt sind. Save the Children International und 29 Mitgliedsorganisationen bilden die Save the Children Association. Gemeinsam haben wir im Jahr 2015 durch unsere Arbeit und die unserer Partner 62 Millionen Kinder direkt erreicht.
Maßgebliches Dokument
Memorandum und Satzung aufgenommen am 12.03.1999, geändert durch besondere Entschließung(en) vom 01.07.1999, geändert durch besondere Entschließung(en) vom 11.01.2008, geändert durch besondere Entschließung(en) vom 20.06.2010. Jetzt sind die Artikel angenommen DURCH SONDERBESCHLUSS VOM 12.03.2012
Wohltätige Zwecke
DIE ZIELE (DIE „ZIELE“) DER CHARITY LIEGEN IM ÖFFENTLICHEN NUTZEN:1.1 – DIE FÖRDERUNG DER MENSCHENRECHTE VON KINDERN (WIE IN ARTIKEL 4.2 DEFINIERT); 1.2 – ARMUT, FINANZIELLE NöTE UND LEIDEN VON KINDERN ZU VERHINDERN ODER ZU LINDERN; 1.3 – UM DAS LEBEN ZU ERHALTEN UND DIE GESUNDHEIT UND DAS WOHLFAHRT VON KINDERN ZU FÖRDERN, EINSCHLIESSLICH DURCH DEN SCHUTZ VON KINDERN, DIE GESCHÄDIGT ODER DEREN LEBEN UND SICHERHEIT gefährdet SIND; 1.4 – UM DIE ENTWICKLUNG UND BILDUNG VON KINDERN ZU FÖRDERN; UND1.5 – DIE EFFIZIENZ UND EFFEKTIVITÄT DER WOHLTIGKEITSVEREINIGUNGEN ZU FÖRDERN, DIE MITGLIEDER VON SAVE THE CHILDREN SIND, DURCH DIE BEREITSTELLUNG VON BERATUNG, KOORDINATION, BILDUNG UND SCHULUNG, IN ALLEN FÄLLEN, DIE ÜBERALL AUF DER WELT ARBEITEN.2 – IN DIESEN ZIELE „ „MENSCHENRECHTE“ VON KINDERN BEDEUTET EINIGE ODER ALLE DER RECHTE UND FREIHEITEN, WIE IN DER ALLGEMEINEN ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE UND DER ÜBEREINKOMMEN DER VEREINTEN NATIONEN ÜBER DIE RECHTE DES KINDES DEFINIERT, EINSCHLIESSLICH DER RECHTE AUF ÜBERLEBEN, SCHUTZ, ENTWICKLUNG UND TEILNAHME INSBESONDERE GEFÖRDERT DURCH:2.1 – FÖRDERUNG DES VERSTÄNDS UND SCHÄRTUNG DES BEWUSSTSEINS ÜBER DIE MENSCHENRECHTE VON KINDERN; 2.2 – KINDERN ERMÖGLICHEN, IHRE MENSCHENRECHTE ZU ERREICHEN; ; UND2.5 - BEITRAG ZUR SOLIDE VERWALTUNG DES MENSCHENRECHTSGESETZES, SOWEIT ES AUF KINDER ANWENDET.
Bereich des Nutzens
WELTWEIT

