Verein für Gemeinwohl und Gemeinsinn

«Verein für Gemeinwohl und Gemeinsinn» ist ein Verein in der Schweiz. Er ist fördernd tätig in den Bereichen Bildung, Soziales, Gemeinnütziges & Karitatives und weitere.

St. GallenKanton St. GallenSchweizDeutsch

Zweck / Mission

Wir fördern den gewaltfreien Schutz von Natur, Mensch und Gemeinschaft auf Basis der Gerechtigkeit.

Wir fühlen uns den humanistischen Idealen und Grundwerten verpflichtet, wie sie in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte niedergelegt sind, dabei insbesondere dem Bewahren der Welt für nachfolgende Generationen, der Gerechtigkeit, dem Recht aller Menschen, ihr Potenzial entfalten zu können.

Wir möchten folgenden gesellschaftlichen Entwicklungen entgegenwirken:

  • dem zunehmend schrankenlos gewordenen Individualismus und Egoismus.
  • der Einschränkung des Zugangs zu Entwicklungsmöglichkeiten und Ressourcen
  • der Unfähigkeit und Verweigerung des Dialogs, der die Voraussetzung für gemeinsame, kreative Lösungen darstellt
  • der Beschränkung auf ausschliesslich individuelle Entwicklung
  • der zunehmenden Bereitschaft, auf Gewalt statt auf Dialog zu setze

Für die Jahre 2025 bis 2028 haben wir folgende Förderschwerpunkte definiert. Einreicheschluss für Gesuche sind der 31. Mai und der 30. November

Wir fördern Projekte, welche eine gewaltfreie Gerechtigkeit zum Ziel haben.
Wir fördern im Kleinen Projekte, welche die durch kriegerische Konflikte zerstörten Infrastrukturen wiederaufbauen wollen.
Wir fördern Projekte, welche die juristische Unterstützung oder Begleitung von Opfern in der Aufarbeitung zwischen ehemaligen Konfliktparteien zum Ziel haben.
Wir fördern Projekte, welche die Versöhnung zwischen verfeindeten Menschengruppen zum Ziel haben.

Kriterien

Projekte von juristischen Personen müssen gemeinnützig anerkannt und steuerbefreit sein. An Einzelpersonen werden nur Beträge geleistet, wenn diese „bedürftig" sind und ihre gemeinnützige Arbeit nicht selber finanzieren können. Die für ein Projekt eingegebenen Kosten dürfen auch die zeitlichen Arbeitsaufwände zu einem marktüblichen Preis berücksichtigen. Diese zeitlichen Leistungen sind jedoch zu mindestens 25 Prozent als Eigenleistungsanteile zu erbringen.

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