Zweck / Mission
Die Stiftung bezweckt die Ausrichtung von Beiträgen für die Ausbildung oder das Fortkommen durch Geburt, Unfall oder Krankheit körperlich behinderter jugendlicher Personen, welche im Kanton Bern wohnhaft sind. Die Zuwendungen aus der Stiftung erfolgen freiwillig nach dem Ermessen des Stiftungsrates. Ein Rechtsanspruch der einzelnen Begünstigten auf das Stiftungsvermögen oder dessen Erträgen besteht nicht.
Die Erfüllung dieses Zweckes erfolgt bei natürlichen Personen bei Vorliegen von einer oder von mehreren der folgenden Behinderungen:
a) Körperbehinderungen, wie
- cerebrale Lähmung
- Querschnittlähmung
- Polio
- Folgen von Hirnschlag
- Muskelerkrankungen
b) Sinnesbehinderungen, wie
- Blindheit
- Sehschwäche
- Hörbehinderung
- Sprachbehinderung
c) Neurologische Erkrankungen, wie
- multiple Sklerose
d) Rheumaerkrankungen
e) ADS, Aufmerksamkeits-Defizit-Syndrom (früher POS), ADHS
f) Autismus
g) sonstige Körperbehinderungen und Mehrfachbehinderungen
Die Mittel der Stiftung sollen jungen Menschen (bis und mit 30 Jahren) mit Behinderung zukommen und einen direkten Nutzen für Benachteiligte erzielen. Die Stiftungstätigkeit ist geografisch auf die im Kanton Bern wohnhaften Personen beschränkt. Die Stiftung gewährt auch Beiträge an Projekte. Die Stiftung unterstützt ein Projekt in der Regel höchstens über eine Dauer von 2-3 Jahren und sucht die direkte Unterstützung der jungen Menschen mit Behinderung und nicht die Übernahme von Infrastrukturkosten.
Zuwendungen an Institutionen sind möglich für Projekte für und mit Menschen mit einer Behinderung oder deren Angehörigen (Eltern).

