Zweck / Mission
Die Stiftung verfolgt gemeinnützige Zwecke und ist gemeinnützig tätig. Der Zweck der Stiftung besteht darin, gemäß dem testamentarischen Testament von Gagliardi Guerino und Francesco mit Hilfe/Geschenken zugunsten von Bürgern einzugreifen, die sich in Not befinden und ihren Wohnsitz im Bezirk Monteggio (Bezirk der damaligen Gemeinde Monteggio) haben die Gemeinde Tresa. Für die Gewährung von Beihilfen/Zuschüssen kann nur das erwirtschaftete Jahresnettoeinkommen herangezogen werden. Die Gewährung von Zuwendungen/Schenkungen obliegt ausschließlich dem Stiftungsrat, in der Regel nach Rücksprache mit der kommunalen Sozialstelle/Quittung und ggf. auch mit dem Städtischen Dikasteriumsvorsteher. Die Entscheidung des Kuratoriums ist endgültig und kann nicht angefochten werden. Der Stiftungsrat muss seine Entscheidung nicht begründen. Wenn das jährliche Nettoeinkommen nicht vollständig für Hilfe und/oder Spenden verwendet wird, muss es zugunsten der Verwaltung des Städtischen Kindergartens an die Gemeinde Tresa gespendet werden. Um ihre gemeinnützige Tätigkeit besser und umständlicher zu regeln, muss der Stiftungsrat eine spezifische Geschäftsordnung erlassen.