VALENTINO GARAVANI - GIANCARLO GIAMMETTI FOUNDATION

«VALENTINO GARAVANI - GIANCARLO GIAMMETTI FOUNDATION» ist eine Organisation mit Rechtsform Stiftung in Liechtenstein. Sie betreibt Programme und Projekte in den Bereichen Bildung, Forschung und Wissenschaft, Gesundheitswesen und weitere.

VaduzLiechtensteinDeutschGegründet 2021

Zweck / Mission

Die Stiftung verfolgt ausschliesslich gemeinnützige, kulturelle und wohltätige Zwecke.

Ihre Tätigkeit insbesondere in den folgenden Bereichen besteht in: a) der Förderung und Bewahrung von Kunst, Kultur, des kulturellen Erbes oder der Wissenschaft, b) der Förderung und Bewahrung der Gesundheit oder die Rettung von Leben, c) der Förderung der Erziehung, der Berufsausbildung und des Studiums, d) der Unterstützung von Personen, die aufgrund von Jugend, Alter, Krankheit, Behinderung, finanzieller Notlage oder sonstiger Benachteiligung bedürftig sind und/oder allgemein in der Bekämpfung von Armut, e) der Förderung des Umweltschutzes oder der Verbesserung der Umwelt durch nachhaltige Nutzung von Materialien und natürlichen Ressourcen, f) der Förderung des Tierschutzes.

Ohne den Umfang und die Bedeutung der vorgenannten Tätigkeitsfelder in irgendeiner Weise einzuschränken, kann Folgendes als Leitlinie dienen: (ad 2 a) Die Stiftung kann auf dem Gebiet der Förderung und Bewahrung der Kunst, der Kultur, des kulturellen Erbes oder der Wissenschaft die Künste als bildende Kunst, darstellende Kunst, angewandte Kunst sowie die Literatur und andere Medien fördern. Sie kann die Bildung zum Wohle der Allgemeinheit als Vermittler von Kunst und Kultur fördern, auch durch die Errichtung und Unterhaltung von Museen und Galerien. Die Stiftung kann direkt oder indirekt kulturelle, künstlerische oder Freizeit-Aktivitäten von gesellschaftlichem Interesse organisieren und durchführen, einschliesslich der Förderung der Kultur. In diesem Zweck sind ausdrücklich Aktivitäten ohne Einschränkung in Italien eingeschlossen, insbesondere durch weltweite Unterstützung des italienischen Design im Allgemeinen, aber speziell im Bereich der Mode, sowie deren Sammlung, Erhaltung und/oder Archivierung, indem direkt durch die Stiftung oder indirekt durch die Unterstützung von Institutionen und/oder Initiativen mit dieser Zielsetzung Veranstaltungsorte oder Einrichtungen mit dem Schwerpunkt Mode geschaffen, organisiert und durchgeführt werden und/oder dasselbe durch ein digitalisiertes Format erreicht wird, das über das Internet zugänglich ist (oder nicht). Förderungen und Zuwendungen können direkt oder anlässlich öffentlicher oder privater Festakte vergeben werden und soll der Name der Stiftung in geeigneter Weise, nach freiem Ermessen des Stiftungsrates, Erwähnung finden. (ad 2 b) Auf dem Gebiet der Förderung und des Schutzes der Gesundheit oder der Rettung von Leben kann die Stiftung Hilfe für den Bau, die Verbesserung, Ausstattung, Renovierung und den Betrieb von Krankenhäusern oder medizinischen Versorgungseinrichtungen in jedem Land leisten. Die Gründung von Spitälern oder medizinischen Versorgungseinrichtungen, sowie die Vergabe aller Zuwendungen an solche Einrichtungen setzt voraus, dass der Name der Stiftung im Firmennamen der genannten Einrichtungen oder in einer anderen vom Stiftungsrat für angemessen erachteten Weise genannt wird. Die Stiftung kann sich direkt oder indirekt an der Bereitstellung von vorübergehenden Unterkünften und Verpflegung und ähnlichen Aktivitäten beteiligen, die auf die Befriedigung sozialer und gesundheitsbezogener Bedürfnisse gerichtet sind (z.B. ein Erholungsheim). (ad 2 c) Auf dem Gebiet der Förderung von Bildung, Berufsausbildung und Studium kann die Stiftung Stipendien oder Preise für die schulische oder berufliche Ausbildung von Studenten und Jungdesignern in den Bereichen Mode, Design, Grafik und Fotografie vergeben. Die Stipendien oder Preise führen den Namen der Stiftung und werden gegebenenfalls durch Beschluss des Stiftungsrates direkt oder anlässlich öffentlicher oder privater Festakte vergeben. Sie erwähnen den Namen der Stiftung in der nach dem Ermessen des Stiftungsrates geeignetsten Weise. (ad 2 d) Im Bereich der Unterstützung von Menschen, die aufgrund von Jugend, Alter, Krankheit, Behinderung, finanzieller Notlage oder sonstiger Benachteiligung Hilfe benötigen und/oder allgemein der Verhinderung von Armutsbekämpfung ist die Stiftung berechtigt, Ausschüttungen in Form von Zuschüssen oder Spenden an Institutionen oder gemeinnützige Organisationen vorzunehmen, die sich um Bedürftige im Sinne dieser Definition kümmern. Der Stiftungsrat wird dafür Sorge tragen, dass bei der Vergabe von Zuwendungen oder Spenden der Name der Stiftung in geeigneter Weise genannt wird. (ad 2 e) Im Bereich der Förderung des Umweltschutzes oder der Entlastung der Umwelt kann die Stiftung zu globalen Projekten zur Erhaltung des Planeten beitragen und Initiativen mit dem Ziel unterstützen oder gründen, um die Bedürfnisse der Gegenwart zu überbrücken, ohne die Möglichkeiten zukünftiger Generationen zu beeinträchtigen. Dies bedeutet insbesondere die Förderung nachhaltiger Entwicklungen durch den Erhalt der Umwelt und den umsichtigen Umgang mit Ressourcen sowie die Förderung nachhaltiger Mittel zur Erzielung von Wirtschaftswachstum und Regeneration. Bei der Vergabe von Zuwendungen und der Unterstützung von Massnahmen wird der Name der Stiftung nach freiem Ermessen des Stiftungsrates in geeigneter Weise genannt. (ad 2 f) Auf dem Gebiet der Förderung des Tierschutzes kann die Stiftung zu Projekten beitragen, die sich für (a) Rettungsheime/Rehabilitation, (b) Tierheime, (c) Tierkliniken, (d) Aufklärungsprogramme für das Tierwohl einsetzen.

Alle Leistungen werden ohne Unterscheidung von Rasse, Geschlecht, Nationalität, Begabung oder Religion erbracht und fördern Gleichberechtigung und Vielfalt sowie das Verständnis zwischen den Menschen.

Der Stiftungsrat sorgt dafür, dass der Name der Stiftung bei der Vergabe von Zuwendungen oder Schenkungen in geeigneter Weise Erwähnung findet.

Generell ist die Stiftung im Rahmen ihrer Zielsetzung nicht nur berechtigt, eigene Aktivitäten zu entfalten, sondern auch jede andere gemeinnützige Einrichtung oder ehrenamtliche Organisation oder Tätigkeit zu unterstützen, die einen mit der Stiftung identischen Zweck verfolgt.

Die Unterstützungsleistungen der Stiftung können nach Ermessen des Stiftungsrates zu jedem Zeitpunkt erfolgen, der auch berechtigt ist, alle Handlungen vorzunehmen, die im weitesten Sinne der Erreichung des Stiftungszweckes dienen.

Die Stiftung ist eine gemeinnützige Organisation und ist nicht berechtigt, gewerbliche Tätigkeiten als Haupttätigkeit zu betreiben. Sie darf jedoch alle Handlungen vornehmen und alle Verpflichtungen eingehen, auch gewerblicher Art, wenn diese nicht überwiegen, und im Rahmen der geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften liegen, und der Verwirklichung des Stiftungszwecks dienen.

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